BJR Geschichte
Nach dem zweiten Weltkrieg1945 stand die Jugendarbeit vor einem Neuanfang. Man versuchte zwar an die Tradition der Jugendarbeit der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen, allerdings wurde dies durch den Zusammenbruch erschwert. Ein Erlass des Frankfurter US-Hauptquartiers vom 21. Dezember 1945 ließ die Bildung örtlicher Jugendkomittees zu.
Überverbandliche Zusammenarbeit startet
Wenige Monate nach dem Erlass, am 24. und 25. Mai 1946, fand die Gründungstagung des Bayerischen Landesjugendausschusses in München statt. In gegenseitigem Respekt für das Eigenleben der einzelnen Gruppen sollte überverbandlich zusammengearbeitet werden. Zeitgleich erschien die erste Ausgabe der „jugendnachrichten“ – noch heute wird das Magazin als „juna“ veröffentlicht.
Nach Beratungen des Zwischenausschusses am 27. November 1950 konnte die neu gefasste Satzung im September 1951 durch den Hauptausschuss verabschiedet werden: Die Stimmenanzahl wurde geändert, Haftungsfragen geklärt und eine Unterscheidung zwischen Vertretungs- und Stimmrecht eingeführt. Der Zwischenausschuss wurde durch den Landesvorstand als Organ abgelöst.
- Präsident Alois Johannes Lippl
- Zelterholungslager 1947
- Präsident Dr. Martin Faltermaier
- Präsident Dr. Eugen Polz
- Amerikanische Jugendliche in München
Im Herbst 1958 beschloss der Hauptausschuss eine Spendenaktion für ein geplantes Jugendzentrum in Israel, die Anne-Frank-Jugendherberge. Nachdem diese Spendenaktion auf Grundlage eines Gesetzes von 1934 behördlich untersagt worden war, fand der Vorfall in der Presse ein weites Echo und veranlasste Spenden in der ganzen Bundesrepublik.
In der Folge knüpfte der BJR zahlreiche Kontakte zum jungen Staat Israel und im Frühjahr 1960 reiste BJRPräsident Arthur Bader auf Einladung des israelischen Erziehungsministeriums und des Jugendherbergsverbandes nach Israel. Am 5. März 1963 fand die Grundsteinlegung zur Anne-Frank-Jugendherberge statt.
- Präsident Arthur Bader
- Präsident Herrmann Kumpfmüller
- Landesjugendsingen in Eichstätt 1960
- Demonstration des BJR anlässlich des Einmarschs in der Tschechoslowakei
- Eröffnung des Instituts für Jugendarbeit in Gauting
Der Hauptausschuss setzte sich anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl mit der Herabsetzung des Wahlalters auseinander und forderte, bis zu den Landtagswahlen in Bayern das aktive Wahlalter auf 18 Jahre herabzusetzen sowie durch eine Änderung der Bayerischen Verfassung das passive Wahlalter auf 23 Jahre zu ändern.
Die Bayerische Staatsregierung legte am 4. Februar 1970 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 7 und 14 der Verfassung vor, Parlament und Senat stimmten zu. Durch die Aufklärungsaktion „Mit 18 wählen“ – die bis dahin größte und aufwendigste, aber auch erfolgreichste Landesaktion – verlief der Volksentscheid positiv.
- Präsident Adolf Waibel
- Aktion zur Wahlalterabsenkung
- Kampagne „Wählen mit 18!“
- Jugendberghaus Sudelfeld
- Präsident Dr. Robert Sauter
- Tag der Jugend 1984
- Mädchencomputertage 1989
Gesellschaftspolitisch war die Zeit von Kritik an Umweltverschmutzung und Ressourcen-Raubbau durch Politik und Gesellschaft geprägt. Mit seinem Auftrag, die Zukunftsinteressen der jungen Generation zu vertreten, sah sich der BJR in der Pflicht, auf die ökologischen Probleme aufmerksam zu machen.
Ein weiteres, immer wiederkehrendes Thema war die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Der BJR sah darin eine der größten Herausforderungen für die Zukunft.
- Präsident Gerhard Engel
- Der BJR geht online (1997)
- Auf der Konferenz für Jugendarbeit (1996)
- Präsidentin Martina Kobriger
- Dehnübungen beim 128. Hauptausschuss 2006
- Anstecker „NIE WIEDER“
- Matthias Fack überreicht erstmals einen Anstecker „NIE WIEDER“
- Präsident Matthias Fack
- Festival „Flüchtlinge werden Freunde“
- Jugendliche beim Ferienangebot
- Digitaler Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit 2021